- 1083 -

1261. Mai 25. Glogau im Minoritenkloster.

8 Kal. Jun.

Konrad, Herzog von Schlesien, modificirt den mit dem Bisch. Thomas und dem Domkapitel zu Glogau abgeschlossenen Vertrag (Urk. von 1253 Dez. 13 vgl. o. No. 856) durch Zusätze des Inhalts, dass die Unterthanen des Bisch. und der Kap. zwar von den Lasten des powoz und podvoda frei sein, aber das prevod militare nur zu Lande nicht zu Wasser insoweit leisten sollen, dass sie gewisse von dem herzoglichen Kämmerer ihnen angewiesenen Dinge, nämlich frisches Wildpret, frische Fische, Semmel, Wein und auch Gefangene (clodnik) bis ins nächste Dorf bringen, auch wenn dieses von dem prevod befreit ist. Bezüglich der gewährten Steuerfreiheit nimmt der Herzog die Fälle, dass der Herzog oder ein Schloss aus der Hand der Feinde zu lösen oder ein feindliches Heer zum Abzug zu bewegen sei aus und reservirt sich bei den gerichtlichen Exemtionen die solucio capitis item spolium publicum solummodo, quod zboy dicitur, cum scil. mercator extraneus de partibus alienis veniens spoliatur, doch soll auch in solchen Fällen Nichts pro supis gefordert werden. Wenn es sich um eine schwere Verwundung zwischen einem Unterthanen des Herzogs und einem des Bischofs oder des Kapitels handelt, soll der Herzog zwar das Urtheil sprechen aber die aufgelegte Busse nur dann erhalten, wenn sein Unterthan der Verurtheilte ist, desgleichen auch in Fällen, wo die ganze Gemeinde eine Busse zu zahlen hat z. B. bei einer gemeinsamen solutio capitis oder als Strafe für falsches Zeugniss bei einer Grenzbestimmung. Bei der den Kirchenleuten zustehenden Jagd werden Hirsche, Schweine und andere grössere Thiere ausgenommen und bei der Oderfischerei der Gebrauch eines grossen Netzes (nevod) und die Anlegung von Fischwehren (clausure) verboten. Auch verspricht der Herzog dem Bischof und den Kanonikern mit Vorbedacht nicht auf ihre Güter zu kommen und sie mit Ausgaben zu beschweren, dehnt auch die ertheilten Privilegien auf die neuerdings vom Bischof eingetauschten Güter bei Krossen Bala (Bielow) und Lochuz (Lochwitz) aus.

Z.: Barth. Propst, Mich. Dech., Nic., Joh. Crisau, Voyslaus Domh. von Glogau und die Ritter Vlodimir, Zemisl., Ocezlaus, Petrco, Budivoy, Bronisl., Nichol S. des Grimisl., Nichol. S. des Detco, Lutobor.


Tzschoppe und Stenzel 347 aus dem Orig. P.-A. Glogau Kollegiatst. No. 4, doch sind nur die Abweichungen von der Urk. von 1253 abgedruckt. Hiernach ebenso bei Minsberg Gesch. von Glogau I. 127.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.